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   OVG Niedersachsen, 10.02.1997 - 7 M 2279/96   

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https://dejure.org/1997,16814
OVG Niedersachsen, 10.02.1997 - 7 M 2279/96 (https://dejure.org/1997,16814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.1997 - 7 M 2279/96 (https://dejure.org/1997,16814)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - 7 M 2279/96 (https://dejure.org/1997,16814)
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Papierfundstellen

  • WM 1998, 1553
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Niedersachsen, 20.03.1997 - 7 L 2062/95

    Verantwortung für die Beseitigung von während des Betriebs eines

    Der Senat hat daraus gefolgert, daß eine isolierte Freigabe der Reststoffe (oder Abfälle) immissionsschutzrechtlich unbeachtlich ist und allenfalls die Freigabe der gesamten Anlage den Konkursverwalter von der nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bestehenden Handlungspflicht, welche an dieser haftet, entbinden könnte (Beschl. v. 7.1.1993 und 9.9.1994, jeweils a.a.O.; Beschl. v. 10.2.1997 - 7 M 2279/96 - zustimmend Eichhorn, S. 220).

    Denn nur sie versetzt die Beklagte in die Lage, anstelle des pflichtigen Klägers im Wege der Ersatzvornahme die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen selbst zu veranlassen und die dadurch entstehenden Kosten als Masseforderung i.S. des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO geltend zu machen (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 10.2.1997, a.a.O.).

  • VG Hannover, 16.05.2001 - 12 A 1401/99

    Umwelthaftung eines Konkursverwalters; Adressat einer immissionsschutzrechtlichen

    In einer jüngsten Entscheidung hat das BVerwG ergänzend ausgeführt, dass nichts anderes für den Fall der förmlichen Schließung einer früher von der Gemeinschuldnerin betriebenen und seit längerem faktisch stillgelegten Deponie gelte, auch wenn das Gelände, auf dem die Deponie betrieben worden sei, nicht zu den Massegegenständen gehöre; hiervon bleibe die Verpflichtung zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten unberührt, die im früheren Betrieb und damit auch im Betriebsvermögen der Gemeinschuldnerin begründet lägen (BVerwG, Buchholz 451.221 § 36 KrWG-AbfG Nr. 2; OVG Lüneburg, WM 1998, 1553; s. auch OVG Magdeburg, aaO).
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